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Gemeindeentwicklungsplanung

 
 

Die Planungsziele einer Gemeinde müssen fortlaufend den aktuellen Rahmenbedingungen angepasst werden. Änderungen der Bevölkerungsentwicklung und der Altersstruktur einer Gemeinde sowie neue Anforderungen an Wohn- und Gewerbebauland machen es notwendig, einen Planungsleitfaden für die nächsten Jahre auszuarbeiten.

Der derzeit wirksame und mehrfach geänderte Flächennutzungsplan der Gemeinde Bönen stammt aus dem Jahr 1983 und wird den städtebaulichen Ziele der Gemeinde nicht mehr gerecht. Aus diesem Grund hat der Rat beschlossen den Flächennutzungsplan neu aufzustellen und in einem zweistufigen Verfahren zu entwickeln. Ziel der ersten Stufe war das Erreichen eines breiten Konsens mit allen Bürgern und wichtigen gesellschaftlichen Gruppen. Planung sollte durch die Diskussion eines gemeinsamen Prozesses transparenter gestaltet werden. Der erste Schritt, die Erarbeitung eines Gemeindeentwicklungskonzeptes (hier: Handlungskonzept 2020) wurde bereits Ende des Jahres 2003 abgeschlossen und leitete direkt in die zweite Verfahrensstufe über, die Flächennutzungsplan-Neuaufstellung. Der Flächennutzungsplan ist ein Instrument, mit dem die raumwirksamen und flächenrelevanten Inhalte des Gemeindeentwicklungskonzeptes umgesetzt werden sollen.

Das Ergebnis des bisherigen Planungsprozesses ist ein Handlungskonzept für Politik und Verwaltung. Über dieses sachlich noch unverbindliche Handlungskonzept hinaus, muss die zukünftige Gemeindeentwicklung natürlich auch in einem gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen fixiert werden. Daher wird derzeit ein Flächennutzungsplan erarbeitet.