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Verfahrensablauf der Flächennutzungsplanung

 
 

Die Bauleitpläne (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan) müssen in einem förmlichen Verfahren aufgestellt, geändert, ergänzt oder aufgehoben werden. Das Verfahren nach den Vorschriften des Baugesetzbuches ist für Flächennutzungs- und Bebauungspläne ähnlich: Der Flächennutzungsplan bedarf jedoch zusätzlich der Genehmigung der Bezirksregierung. Zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes sind folgende Verfahrensschritte durchzuführen:

• Landesplanerische Abstimmung gemäß § 20 Landesplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LPIG NW)

• Formeller Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

• Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Öffentliche Auslegung des Flächennutzungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

• Beschluss des Flächennutzungsplanes durch den Rat der Gemeinde Bönen

• Genehmigung durch die Bezirkregierung gemäß  § 6 Abs. 1 BauGB

• Öffentliche Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 Abs. 5 BauGB

Die formelle Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB hat bereits vom 31. März bis 30. April 2004 stattgefunden. Die dort vorgebrachten Anregungen wurden im Rat diskutiert, sorgfältig abgewogen und der FNP-Entwurf für die öffentliche Auslegung beschlossen.

Die öffentliche Auslegung findet vom 18. März bis 29. April 2005 statt.

In diesem Zeitraum besteht die Möglichkeit den Plan inklusiver Erläuterungsbericht bei der Gemeine Bönen einzusehen und bis zum 29. April 2005 eine schriftliche Stellungnahme abzugeben:

Gemeinde Bönen, Fachbereiche II, Team Planen und Bauen, Zimmer 106, Am Bahnhof 7

Montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr
und 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
freitags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr